GeWeB - Gesellschaft für Weiterbildung im Bauwesen GbR 04 / Dezember 2010
Spotlight
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

dies ist die vierte Ausgabe von GeWeB Spotlight. Unser Thema ist diesmal die Weltklimakonferenz von Cancún. Außerdem finden Sie einen Beitrag zur Solarstromförderung.

Klimaschutz

Weltklimakonferenz in Cancún

Um Cancún zu verstehen, d.h. die erreichten Ergebnisse richtig einschätzen zu können, muss man zurückblicken bis zur Klimakonferenz in Kyoto.

Damals, am 11. Dezember 1997, wurde ein Zusatzprotokoll zur Ausgestaltung der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen beschlossen. Das Kyoto-Protokoll galt als Durchbruch bei der Bemühung, den CO2-Ausstoß zu verringern. Die Teilnehmer verpflichteten sich, ihre Treibhausgasemissionen in der ersten Verpflichtungsperiode von 2008-2012 um durchschnittlich 5,2 % unter das Niveau von 1990 zu reduzieren. Somit wurden zum ersten Mal in der Geschichte der internationalen Klimapolitik "rechtsverbindliche" Emissionsziele festgelegt, allerdings nur für die Industrie- sowie die sog. Transitionsländer. Für Entwicklungsländer waren keine Verpflichtungen vorgesehen. Die Vereinbarung ist am 16. Februar 2005 in Kraft getreten. Sie endet mit Ablauf des Jahres 2012.

Neben der begrenzten Laufzeit der Kyoto-Vereinbarung hatte das Protokoll einen weiteren Nachteil: Nicht einbezogen war z.B. das Schwellenland (!) China. Schon aus diesem Grund war ein globaler Charakter dieser Vereinbarung nicht gegeben. Beide Nachteile gaben Anlass, die Anstrengungen fortzusetzen und natürlich die Anzahl der Teilnehmerstaaten drastisch zu erhöhen. Wenn, dann musste eine weltweite, d.h. globale Einigung her.

Die Kopenhagener Klimakonferenz von 2009 (siehe Spotlight 01/2010) war ein weiterer Versuch, dieses Ziel neu anzugehen. Damals nahmen 192 Staaten teil. In einem völkerrechtlich nicht bindenden politischen Papier, dem Copenhagen Accord, wird das Ziel zur Kenntnis genommen, die Erderwärmung auf weniger als 2 K im Vergleich zum vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Erkennbar aber war die Abkehr von einer reinen Ausstoßbegrenzung und der Wechsel hin zu einer Erwärmungsbegrenzung. Bis dahin war man der Meinung, dass die Ausstoßbegrenzung der als klimaschädlich identifizierten Gase einfach zu kontrollieren sei. Als Instrument zur Regulierung hatte man den Zertifikathandel geschaffen. Doch die Sache ist nicht so einfach. Insbesondere reifte die Einsicht, dass eine weltweite Ausstoßreduzierung nicht unbedingt die einzige Möglichkeit ist, die Erwärmung zu begrenzen. Und wie sollte man Staaten in eine solche Pflicht nehmen, die kaum Industrieproduktion haben, aber großflächig Wälder abholzen (Schlagwort Palmöl), was natürlich auch eine direkte Einwirkung auf das Klima darstellt? Also wurden in Kopenhagen auch die Staaten aufgefordert, Vorschläge zu unterbreiten, was aus ihrer Sicht zum Klimaschutz zu tun wäre. Dies war damals eine Einigung in der letzen Minute, um die Konferenz nicht ganz scheitern zu lassen.

Und jetzt zu Cancún. Unter diesen erschwerten Vorzeichen traf man sich dann vom 01. bis 12. Dezember 2010. Dieses Mal waren es 194 Staaten. Wegen der fast unlösbaren Aufgabe, nämlich jeden entsprechend seiner Verursacherqualität an den Maßnahmen gegen die Erwärmung zu beteiligen, warnten viele Beobachter vor dem Beginn der Konferenz, dass man womöglich wieder nicht zu einer durchgreifenden Einigung kommen würde. Nicht so sehr deshalb, weil es keine übergreifende Meinung bezüglich der Notwendigkeit von Maßnahmen gäbe. Sonst hätte man sich ja nicht in der großen Zahl getroffen. Wenn schon Beschlüsse gefasst werden würden, wollte man schließlich auch mitreden. In Kyoto hatte man diesen Umstand, dass man nämlich möglichst alle Staaten mitreden lassen müsste, einfach nicht berücksichtigt. Ein wichtiger Grund hinsichtlich des prognostizierten Scheiterns der Cancún-Konferenz war der Umstand, dass die einzelnen Staaten individuell noch nicht absehen können, welche Folgen verschiedene Maßnahmen, zu denen sie sich verpflichten sollen, auf ihre ökonomische und soziale Entwicklung haben würden.

Lange schien es so, als würden sich die Befürchtungen der Skeptiker bewahrheiten. Doch unter der Führung der mexikanischen Außenministerien Patricia Espinosa stimmte man in der sprichwörtlich allerletzen Minute einem Papier zu, gegen das sich Bolivien bis zuletzt, aber ohne Erfolg, stemmte. Es wollte deshalb nicht mitmachen, weil nach seiner Meinung die Beschlüsse nicht weit genug gehen würden. Es verlangte, dass die reichen Länder die Emissionen gegenüber 1900 bis 2017 halbieren sollten.

Obwohl die Beschlüsse nach Geschäftsplan eigentlich einstimmig gefällt werden sollten, setze sich im Plenum die Meinung durch, dass man die Auffassung der übrigen 193 Staaten nicht ignorieren dürfe. Die anderen 193 Staaten, dazu zählten jetzt auch die USA, China und Indien, haben sich erstmals ein Fernziel für die Bekämpfung der Erderwärmung gesetzt. Diese solle unter 2 K bleiben, verglichen mit den Temperaturen vor Beginn der Industrialisierung. Das ist wesentlich mehr, als Kyoto zustande gebracht hat. Flankiert wird dieser wesentliche Beschluss mit der Schaffung eines Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung von Entwicklungsländern, mit neuen Wegen für den Schutz der Regenwälder, mit besseren Überwachungsmethoden, was den CO2-Ausstoß betrifft und mit Mechanismen, um die Anstrengungen der verschiedenen Länder vergleichbar zu machen.

Die Entwicklungsländer sollen Pläne entwickeln, wie man dem Verlust der Wälder und Böden entgegentreten kann. Mit einem neuen Waldabkommen sollen Anstrengungen zum Schutz der Regenwälder durch die betroffenen Staaten entlohnt werden. Auch die Regel für die Messungen der Emissionen sollen strenger gefasst werden. Ein Klimaschutzfonds soll zukünftig armen Saaten beim Katastrophenschutz und bei der Prävention helfen, und auch, um mit den Folgen des Klimawandels zurechtzukommen, sowie saubere Energieformen zu etablieren. Eine technische Zusammenarbeit mit den Industrieländern soll helfen, die Entwicklungsländer davor zu bewahren, bei ihrem Wachstum die gleichen Umweltfehler zu begehen wie früher die Industriestaaten. Die Mittel, welche in Kopenhagen dafür beschlossen worden sind, d.h. 30 Milliarden Dollar bis 2012 und 100 Milliarden Dollar bis 2020, brauchen Regeln für die Vergabe. Dazu wurden organisatorische Festlegungen getroffen.

Die Industrieländer, welche im Protokoll von Kyoto verbindliche Verpflichtungen für den Klimaschutz eingegangen waren, haben für die Zeit nach 2012 jetzt nur grobe Vereinbarungen getroffen. Nach einhelliger Meinung darf aber nach 2012 keine Lücke entstehen. Man einigte sich deshalb, so früh wie möglich ein Abschlussabkommen auszuhandeln. Angestrebt wird eine CO2-Minderung zwischen 25 und 40 %. Das ist mehr als die von der EU bisher anstrebten 20 %. Die Bundesregierung plädiert neuerdings für einen Wert von 30 %.

Die Konferenz hat die Erwartungen vieler nicht erfüllt. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen zur Minderung der Emissionen ist noch zu wenig vereinbart worden. Trotzdem wird das erreichte Ergebnis aus der Sicht von Realisten insbesondere unter dem Aspekt, dass ein Zwischenziel zur Schaffung eines globales Klimaabkommens erreicht werden konnte, gelobt. Klar ist aber auch, dass auf diesem Weg noch viel zu tun bleibt, um das Endziel zu erreichen.

Die nächste Klimakonferenz wird 2011 in Durban, Südafrika, stattfinden.

Erneuerbare Energien

Droht eine weitere Kürzung der Solarsolarstromförderung?

Zum 1. September 2010 wurden die Sätze für die Einspeisevergütung von Solarstrom aus Photovoltaik-Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) neu geregelt (siehe Spotlight 02/2010). Trotz der Kürzungen bei der Vergütung bleibt für viele Betreiber von Photovoltaikanlagen die Ökostromförderung, die nach Betriebsbeginn der Anlage 20 Jahre lang in gleichbleibender Höhe gezahlt wird, eine lukrative Angelegenheit. Deshalb ist nach wie vor ein Boom bei der Neuinstallation solcher Anlagen zu verzeichnen - mittlerweile werden mehr als 50 % des weltweit erzeugten Solarstroms mit Photovoltaikanlagen in Deutschland erzeugt.

Für den Stromverbraucher ist die Kehrseite der Medaille die sog. Ökostromumlage, die zum nächsten Jahr von insgesamt 8 auf 13 Milliarden Euro steigen wird - im Schnitt sind das pro Haushalt immerhin 60 € mehr pro Jahr. Der Anstieg dieser Umlage wird noch verstärkt durch den Einfluss des sog. Grünstromprivilegs. Durch letzteres werden Stromlieferanten, die insgesamt mehr als 50 % Strom aus Erneuerbaren Energien beziehen, von der Umlage ausgenommen. Diese wird dadurch bei den übrigen Stromlieferanten natürlich höher.

Aus diesem Grund haben sich verschiedene Forscher, unter anderem der Fraunhofer Gesellschaft, des Ökoinstituts und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung in einem Brandbrief an den Deutschen Bundestag gewandt und eine weitere Kürzung der Solarstromförderung angemahnt. Ansonsten drohe durch weitere Kostensteigerungen und damit einhergehenden Akzeptanzverlust in der Bevölkerung ggf. eine Abschaffung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Demgegenüber warnen andere Experten allerdings davor, die Förderungen weiter zu kürzen, damit die deutsche Solarbranche nicht noch weiter gegenüber der asiatischen Konkurrenz ins Hintertreffen gerät.

Ihr GeWeB-Team wünscht Ihnen eine schöne Weihnachtszeit!

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Prof. Dr.-Ing. Peter Grübl - Dr.-Ing. Nils Schnittker
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